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 Imam Schafi’i

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Mesaj Sayısı : 923
Kayıt tarihi : 29/08/09
Nerden : Almanya

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MesajKonu: Imam Schafi’i   Imam Schafi’i EmptyPaz Eyl. 20, 2009 9:22 am

Imam Schafi’i
Al-Imam Abu Abdullah Muhammed ibn Idris Asch-Schafi'i, nach ihm wurde die Rechtsschule der Schafi'iten benannt.

Imam Schafi'i wurde im Jahre 150 n. Hicra (767 n. Chr.) in Gaza (nach anderen Askalon), Palästina geboren und wuchs in ärmlichen Verhältnissen in Mekka auf. Sein Vater gehörte zum Stamm der Quraisch, und als Haschimite war er mit dem Propheten Mohammed verwandt. Seine Mutter, aus dem Stamm Azd oder aber eine Alidin, lebte, früh verwitwet, in Mekka. Hier wuchs er auf.

Schon im jungen Alter erwarb er sich eine gründliche Kenntnis der vorislamischen, altarabischen Dichter, indem er sich viel bei den Beduinen aufhielt. (u. a. Zuhair, Imrul-Qais und Dscharir). Bei angesehenen Lehrern seiner Stadt studierte er die Hadithe und den Fiqh, islamisches Recht. Bereits im Alter von fünfzehn Jahren erhielt er von seinem Scheikh, dem Mufti von Mekka, Muslim ibn Khalid az-Zinji, die Erlaubnis, Rechtsgutachten (fatwa) zu geben.

Etwa 20-jährig wechselte er nach Medina, der Stadt des Propheten, zu einem neuen Lehrer, Malik ibn Anas, über und blieb dort bis zu dessen Tode im Jahr 796. Malik’s Kitab ul-Muwatta konnte er auswendig. Nach dem Studium bei einer ganzen Zahl, von ihm selbst genannter, weiterer Lehrer übernahm er schließlich im Alter von mehr als 30 Jahren, durch Vermittlung des von ihm bei einer Visite in Medina sehr angetanen Gouverneurs des Jemen, dort ein Regierungsamt. Er wurde jedoch bald in politische Machenschaften der Aliden verwickelt und, 803 verhaftet, vor den Kalifen Harun al-Raschid nach Bagdad gebracht. Aufgrund geschickter Argumentation sowie des Hinweises auf die familiären Beziehungen ihrer beider Großväter und durch die Fürsprache Muhammads ibn al-Hasan al-Schaibani, eines führenden, bei Hof hoch angesehenen Hanafiten kam er bald wieder frei.

Dadurch blieb er in Kontakt mit Al-Schaibani. Dessen Werke ließ er für sich abschreiben, um sie verfüglich zu haben. Später machte er sich auf über Harran und Syrien nach Ägypten, nach Kairo, auf. Dort war er als Schüler des Malik zunächst sehr willkommen. Erst 810/11 ging er wieder in den Iraq nach Bagdad und hatte dort großen Lehr-Erfolg.

Hier nahm er Beziehungen auf zu Abd Allah, dem Sohn des neuernannten Statthalters von Ägypten Abbas ibn Musa. Das bewog ihn, wieder nach Ägypten zu gehen. Am 21.6. 814 traf er dort ein. Politische Unruhen jedoch veranlassten ihn, der die Konsequenzen schon einmal erlebt hatte, alsbald nach Mekka, seiner Heimatstadt, auszuweichen. 815/16 kehrte er nach Ägypten zurück und lehrte dort wieder islamisches Recht. Die letzten Jahre seines Leben verbrachte er in Ägypten wo er am 20. Januar 820 im Alter von 53 Jahren zu Fusatat verstarb und wurde am Fuß des Muqattam in der Gruft der Banu cAbd al-Hakam (heute in Kairo) begraben.

Der Wortlaut seiner ersten Grabinschrift ist bei dem arabischen Tradenten al-Chatib überliefert. Der Sieger über das Kreuzfahrerheer und Jerusalem-Eroberer Saladin (Salah al-Din, ca. 1138-1193) erbaute dort eine große Medrese (Gelehrten-Schule). Die spätere Grabkuppel errichtete der Aijubide al-Malik al-Kamil im Jahr 1211/12. Sie wurde zu einem angesehenen Wallfahrtsziel.

Imam Schafi’i ist der geistige Vater der von seinen Schülern gebildeten Rechtsschule. Seine wissenschaftliche Leistung bestand in der Sichtung und Systematisierung der Rechtstradition. Er vermittelte zwischen der Tradition und der aktuellen Rechtsfindung. In seinem Grundwerk »Risala« (= gelehrte Abhandlung) untersuchte er die Basis und die Methoden der Rechtswissenschaft. Für ihn waren der Hadith, die mündliche Überlieferung über den Propheten Mohammed, und die Sunna (Worte und Taten) des Propheten als primäre Autorität für das koran-orientierte Rechtsverständnis maßgeblich. Sie hielt er für bedeutender als den qijas (Analogie) und den ihr nachgeordneten idschma (Konsens). Für den qijas versuchte er feste Normen aufzustellen. Wegen seiner grundlegenden Arbeit gilt er als der Begründer der Usul al-Fiqh (Wurzeln des islamischen Rechts). Er forderte wesentlich die unbedingte Unterordnung unter die Muhammed zuteil gewordene göttliche Offenbarung.

Da die Christen nach dem Koran zum Ahl al-Kitab (Volk des Buches = Bibel) zählen, hatte Imam Schafi’i sich auch mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu beschäftigen. Überdies war ihm das Christentum durch seine Landesherkunft nicht unbekannt. Im Fall politischer Unterwürfigkeit genossen Christen steuerliche Sonderrechte, aber auch volle religiöse Freiheit. Soweit das islamische Recht sie betraf, profitierten auch sie von seiner Arbeit.
Die Hauptorte seiner Lehrtätigkeit waren, wie angedeutet, Bagdad und Kairo. Die Perioden seines Aufenthalts an diesen Orten, die frühere und spätere, zeigen sich auch in seinen Werken. Sie wurden die Ursache von Lehr-Unterschieden zwischen seinen früheren und späteren Schülern. Zu seinen früheren Schülern zählte u. a. Ahmad ibn Hanbal (780-855), der Vater der Hanbalitischen Fiqh-Schule.

In seinen Schriften führt Imam Schafi’i ähnlich den platonischen Dialogen, spannende Auseinandersetzungen mit allerdings meist ungenannten Gegnern und versteht es, auf diese Weise die trockene Rechts-Materie attraktiv zu gestalten. Seine Werke sind, soweit noch erhalten, vor allem von seinem späteren Schüler al-Rabi ibn Sulaiman al-Muradi (+ 884) tradiert. Der Titel der Sammlung seiner Schriften und Vorlesungen, später eine Druckausgabe von 7 Bänden, »Kitab al-Umm« (Mutter[= Ur]-Buch) setzte sich erst allmählich durch. Ein zweites großes, wohl verloren gegangenes Rechtswerk war der »Kitab al-Mabsut fi 'l-Fiqh«, auch unter dem Namen »al-Muchtaßar al-kabir wa 'l-Manthurat« bekannt. Ein weiteres hatte den Titel »Kitab al-Amali«. Ein Glaubensbekenntnis mit dem Titel »Kitab Waßijat al-Schafici« ist noch erhalten, ebenso einige seiner Gedichte.

Von den beiden Lehrorten Bagdad und Kairo breiteten sich die Schaficitischen Richtungen des Rechts im Verlauf der Geschichte über den ganzen islamischen Kulturkreis aus. Unter Saladin gewannen sie auch 1169 die verlorene Oberhand in Ägypten wieder. Zur Zeit des osmanischen Reiches wurden sie durch die alte Rechtsschule der Hanafiten zurückgedrängt. Seine Hauptgeltungsgebiete sind in Palästina, Libanon, Ägypten, Iraq, Saudi-Arabien, Jemen und Indonesien.

Imam Schafi'i war ein ausgezeichneter Gelehrter, der zwischen der selbständigen Rechtsfindung und dem Traditionalismus seiner Zeit zu vermitteln suchte. Er arbeitete dei gesamte Materie des islamischen Rechts durch und untersuchte die Grundlagen und Methoden der Rechtswissenschaft, als deren Begründer er gilt. Die meisten seiner Schriften, die erhalten sind, sind in dem Kitab ul-Umm zusammengefasst, einer siebenbändigen Sammlung seiner Schriften und Vorlesungen.

Sein bedeutendster Schüler zu dieser Zeit war Ahmad Ibn Hanbal, der, als er einmal kritisiert wurde, weil er den Vorträgen des Hadîth-Meisters Sufyân ibn Uyayna fernblieb um an Schafi´is Vorlesungen teilzunehmen, sagte: „Sei nur still! Wenn du ein Hadîth mit einer kurzen Überlieferungskette verpasst, kannst du es woanders mit einer längeren finden und du wirst keinen Schaden nehmen. Wenn Du aber die Erklärungen dieses Mannes (Schafi´î) verpasst, kannst du sie, so fürchte ich, nirgendwo anders finden!“

Yunus Ibn Abî Ya’la sagte über ihn: „Wenn Imam Schafi’i den Quran auslegte, kam es einem vor, als sei er bei dessen Offenbarung dabei gewesen.“ Und Ahmand ibn Hanbal sagte: „ Keiner der Gelehrten der Hadîth-Wissenschaften hat ein Tintenfaß oder eine Schreibfeder angefasst, ohne dabei gewaltig in asch-Schafi´is Schuld zu stehen.“ Hasan ibn Muhammad az-Za´franî bemerkte: „Die Gelehrten der Hadîth-Wissenschaften waren im Schlaf versunken, und erwachten, als asch-Schafi´î sie aufweckte.“ Imam Schafi´is Schüler und Protokollar seiner Vorlesungen Rabi’ibn Sulaimân berichtete: „Ich habe siebenhundert Reitkamele an Schafi´î’s Pforte angebunden gesehen, die denen gehörten, die kamen um zu hören, wie er seine Schriften auslegte.“
Sein Lebensstil war von Einfachheit und Bescheidenheit geprägt. Sein Ring trug die Inschrift:„Allah ist Muhammad ibn Idrîs als Sachwalter genüge“. Gefragt, warum er beim Gehen einen Stock bei sich trage, obwohl er weder alt noch gebrechlich sei, sagte er: „Ich tue es, um mich daran zu erinnern, dass ich in dieser Welt nur ein Reisender bin.“

Er hinterließ eine große Zahl von Schülern, die die Imâme ihrer Zeit waren, unter anderen Imam Ahmad ibn Hanbal, Daud az-Zâhiri, al-Karabisi, az-Za´frani, Rabi ibn Sulaiman und al-Muzani.



Auszug aus seinen Vorträgen
Imam Schafi'i sagt: Jemand sagt u mir: Ich habe deine Methode bezüglich der Vorschriften Allahs und der Vorschriften Seines Propheten verstanden, und dass, wer sich nach dem Propheten richtet, sich nach Allah richtet, indem Allah den Gehorsam gegenüber seinem Propheten (jedem) zur Pflicht gemacht hat. Auch ist deine Behauptung bewiesen, dass kein Muslim, der einen Korantext oder ein Sunna kennt, das Gegenteil von einem von ihnen behaupten darf, und ich habe eingesehen, dass dies eine Vorschrift Allahs ist.

Was ist aber dein Beweis dafür, dass du dich nach dem richtest, worin die Leute übereinstimmen, wenn es darüber keinen Text einer Vorschrift Allahs gibt und man auch vom Propheten keinen solchen überliefert: behauptest du das, was andere meinen, nämlich, dass ihr Idschma stets nur auf einer feststehenden Sunna beruhen kann, auch wenn sie sie nicht überliefern?

Dem antworte ich: Das, worüber sie einer Meinung sind und von dem sie angeben, dass es eine Überlieferung vom Propheten ist, das ist so, wie sie behaupten, wenn Allah will. Darin aber, was sie nicht (vom Propheten) überlieferten, sondern vielleicht auf Grund einer Überlieferung vom Propheten behaupten, vielleicht aber auch nicht, so dass wir es nicht als eine Überlieferung von ihm ansehen dürfen – da man nur das (weiter) überliefern darf, was man gehört hat-, wenn es jemand auf Grund einer Vermutung überliefert, wobei (auch) das Gegenteil von dem, was er behauptet, der Fall sein kann: Darin behaupten wir dasselbe wie sie auf ihre Autoität hin, weil wir wissen, dass ihre Gesamtheit sich dann von den Sunnas des Propheten nicht entfernen konnte, wenn auch ein Teil von ihnen sich davon entfernen konnte, und weil wir wissen, dass ihre Gesamtheit in keiner Abweichung von der Sunna des Propheten und in keinem Irrtum übereinstimmen kann, wenn Allah will. -

Er erwidert: Gibt es etwas, das das beweist und bekräftigt? Da antworte ich: Man hat uns berichtet, dass der Prophet gesagt hat: Allah segne einen Menschen, der mein Wort hört, es behält, bewahrt und weitergibt. Mancher übermittelt Wissenschaft ohne (selbst) gelehrt zu sein, und mancher übermittelt Wissenschaft einem, der gelehrter ist als er (selbst).

Drei Dinge sind es, bei deren Übung das Herz eines Muslim nicht irren kann: das aufrichtige Handeln gegenüber Allah, der gute Rat gegenüber den Muslimen un ddas Festhalten an der Gemeinschaft der Muslime; denn das, wozu sie auffordern, umschließt sie ganz.

Schafi'i sagt: Man hat uns berichtet das Umar (r.) auftrat, um eine Ansprache zu halten, und sprach: Der Prophet ist unter uns gewesen, wie ich unter euch bin, und hat gesagt: Ehret meine Gefährten, dann die nach ihnen kommen, dann die nach diesen kommen. Dann wird sich die Lüge zeigen, so dass man schwören wird, ohne zum Schwören aufgefordert zu sein, und Zeugnis ablegen wird, ohne zum Zeugnis aufgefordert zu sein.
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